Wie die NZZ schreibt, ist der Termin für den Erlass der sogenannten Vollzugshilfen zur Beurteilung von 5G-Antennen auf unbestimmte Zeit veschoben worden. Das bedeutet konkret, dass sich die vielen bisher bewillgten Sender sämltiche ausserhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen, weil die Abnahmemessung gar nicht möglich ist - auch nicht um nur wenige Tage verzögert. Im Texttitel wird dem Bund die Schuld für die Verzögerung der Einführung für 5G zugeschoben.
Fakt ist eher, dass die Erteilung der Konzessionen unter diesen Bedingungen gar nicht hätte stattfinden dürfen. Lesen Sie selbst:
Dass die Messung der neuen Antennentechnologie technisch so schwierig ist, hat verschiedene technische Gründe. Einerseits ist die Entwicklung der Datenübertragungsleistungen mittlerweile dermassen an die physikalischen und technischen Grenzen gegangen, dass nur noch höchst spezialisierte Leute die technischen Hintergründe verstehen. Andererseits liegt es wohl auch genau in der Wirkungsweise der flatternden Strahlenbündel, der sogenannten beams:
Bisher war ein relativ statisches Feld
an einem Messort z.B. in einer Wohnung zu finden und ein vom Abnahme-Messtechniker hingehaltenes Messgerät hat bisher die einzelnen Spitzen einigermassen sauber aufzeichnen können. Neu sollen nun mit den lokal fokussierten beams wie gerne behauptet wird, gezielt nur spezielle Orte angestrahlt werden, z.b. mein handy in der Hosentasche:
Bildquelle: Institut für Bauhygiene
Das hat natürlich ein Problem für die Beurteilung der gesamten Immission auf meinen oder auch andere Körper zur Folge, weil die Grenzwerte ja dazu da sein sollten, eine Überschreitung der sogenannten Schad-Schwelle zu verhindern. Der private Expertenverein ICNIRP (seinerzeit aus IRPA und INIRC entstanden) hat diese ja in fernster Urzeit der Funktechnologie festgelegt; hier sind auch interessanterweise bereits Feststellungen dokumentiert, dass diese Grenzwerte nicht vor individuellen Problemen schützen und beispielsweise trotzdem Herzinfarkte ausgelöst werden können.
5G ist in der Einzelbetrachtung fokussiert - in der Menge aber vermutlich gar nicht...
Heute sind beispielsweise in einem Zug ja funktechnische Extremverhältnisse vereint: 5G mit seiner hohen Datenrate soll (wie auf der Teststrecke Weesen-Ziegelbrücke ohne Information des Publikums getestet), von aussen - mit beamforming in ein Abteil mit 3-4 Passagieren, in einen Zug mit 80 Insassen pro Wagen und bis zu 1000 in einem IC zu Stosszeiten - gesendet werden. Dort sind pro erwachsenen Reisenden heute manchmal 2 bis 3 Geräte (laptop, handy) im Netz. Das Funksystem (von aussen) muss also fokussiert und auf einer mit Tempo 160 bewegten Abteil-Fläche von 1.8m2 beispielsweise 6 bewegte Geräte abtasten (In einem ganzen Zug mit 300m Länge: zu Stosszeiten tausend) - ohne bei menschlichen Wesen eine unerwünschte medizinische Folge auszulösen. Das ist aus einer Distanz von ein paar hundert Metern äusserst schwierig, weil eben alles einerseits in Bewegung ist und andererseits in der jeweiligen Senderichtung andere menschliche Körper vorhanden sind. Die Netzwerkarchitektur zielt darum heute vor allem darauf ab, die Sender von den Masten herunter auf die Zirkulationsebene zu bringen, die Aussagen der Branche, dass wir dazu alle 50m-100m einen 5G-Sender haben müssen, sind daher sehr ernst zu nehmen.
11.37 mW/m3, auch schon extreme 18 oder 20 mW/m2 peak, gemessen im Kinderwagen, IC 1 Bern-Zürich, Oberdeck, am Abend der Rückreise von der 5G-Demo in Bern.
Ebenso schwierig ist die Einhaltung der Unterschreitung der sogenannt "sicheren Schad-Schwelle" wenn die Sender von schräg-oben auf eine weniger mobile, aber dichte Menschengruppe einstrahlen, z.b. in einer Fussgängerzone, an einer Wartestelle es öffentlichen Verkehrs: dort sind die Sender aus üblicherweise 50-150m Distanz - aus einer heute in der Schweiz verbreiteten "moderaten" Höhe von 18-25m - auf den Dächern montiert. Die Strahlung kommt somit in einem flachen Winkel von 8° bis 10° in der Gruppe an, so dass sie sicher auch in weitere Körper der Umstehenden dringt. Ein beam von hinten/oben durchstrahlt auf dem Weg zum smartphone in der Hand meines Vordermannes meine eigene Herzregion....und dies tun selbstverständlich die Netze aller drei Betreiber, jedes Netz auf der Suche nach seinen Abonnenten - alle oft noch aus verschiedenen Richtungen. Die sogenannt "gezielte" und behauptet "schonende" Adressierung von Einzelgeräten ohne kollaterale Bestrahlung ist im gelebten Alltag gar nicht möglich.
Ganz unübersichtlich wird es dann, wenn man die Reflexionen einbezieht, die mit der heutigen Stahl und vor allem Glas-Architektur laufend zunimmt: reflektierte Strahlung bleibt genauso Strahlung, auch wenn das BAKOM dies nicht berücksichtigt.
Mit solchen Problemen - und der daraus entstehenden Verantwortung durch die Konzessionsvergabe ohne genügende wissenschaftliche Vorarbeit - haben sich das Bundesamt für Metrologie, das BAKOM und das BAG vermutlich eine Last aufgeladen, die mit dem nun erwachenden öffentlichen Interesse nicht zu bewältigen ist. Sich in dieser Situation wie bisher auf die "Experten" von Swisscom und Co. oder der bekannten Experten mit Interessenskonflikten des Forum Mobil zu verlassen, wäre zudem völlig unglaubwürdig. Allerdings wurde von der METAS kürzlich ein Bericht (auf englisch, weil die Huawei- und Swisscom-Leute im Alltag englisch reden) vorgestellt, der diese Messungen umschreibt - und sich wie immer auf die vollständig unglaubwürdigen bisherigen Regulierungen der ICNIRP stützt.
Eine erste orientierende Messung von 5G ist in Frankreich gelungen. Wie Gigaherz.ch am 16.5.20 schreibt, wurde durch eine Messung eines (fixierten) einzelnen Kanals (von 32, 64 oder 81 einzelnen Strahlenkegeln) in einer Distanz von 100 m z..b. 9V/m gemessen. Solche Werte liegen um das Mehrfache über dem tolerierten Grenzwert. Und deutlich wird, dass die bei uns jeweils in Baugesuchen deklarierten und völlig unglaubwürdigen - Sendeleistungen um das 50-fache höher liegen. Dass mit dem angegebenen besseren Wirkungsgrad von 5G-Antennen etwas nicht aufgeht, wird hier anhand von Thermografie-Aufnahmen an einer 5G-Antenne auf der Post Wil dargestellt.
Die bisherigen Bagatellbewilligungen sind somit dokumentierterweise seit dem ersten Tag der Aufschaltung in einem rechtsfreien Raum und verstossen gegen Bundesrecht. Eine sofortige Stilllegung dieses Netzes ist unumgänglich, was auch in Anbetracht der fehlenden Anwendungen und der fehlenden Geräte kein Problem verursachen sollte.
update: 13.2.20, 29.3.20, 21.5.20